Die gesamte Regelung zur Gaststättenpauschalierungs-Verordnung war in den letzten Monaten heftiger Kritik ausgesetzt. Beim Verwaltungsgerichtshof waren mehrere Beschwerdefälle in diesem Zusammenhang anhängig. Der VwGH hat nun Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der Verordnung eingeräumt. Daher hat er beim Verfassungsgerichtshof den Antrag eingebracht, die Verordnung aufzuheben bzw. die Aufhebung zu prüfen. Es bleibt abzuwarten, was sich bei der Gaststättenpauschalierung in der nächsten Zeit ändern wird.
Stand: 03. Oktober 2011