Eine ordnungsgemäße Rechnung muss nachstehende Rechnungsmerkmale aufweisen.
Auch ein pauschalierter Landwirt kann dazu verpflichtet sein, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. Dies ist dann der Fall, wenn er Umsätze an andere Unternehmer für deren Unternehmen ausführt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsmerkmale sind:
- Name und Anschrift des liefernden und des empfangenden Unternehmers
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
- Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung bzw. Abrechnungszeitraum
- Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
- anzuwendender Steuersatz
- auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag
- falls eine Steuerbefreiung besteht: ein Hinweis darauf, dass die Lieferung oder sonstige Leistung steuerbefreit ist
- Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende, nur einmal vergebene Nummer zur Identifizierung der Rechnung
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des liefernden Unternehmers, sofern Sie eine UID-Nummer erhalten haben
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des empfangenden Unternehmers, wenn der Rechnungsbruttobetrag € 10.000,00 übersteigt
- wenn Sie keine UID-Nummer haben und an einen Unternehmer liefern, muss die Rechnung einen Hinweis darauf enthalten, dass die Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG angewendet wird
Kleinbetragsrechnungen
Eine Sonderregelung gibt es für Rechnungen bis € 400,00 (bis 28.2.2014: € 150,00) inkl. USt – die sogenannten Kleinbetragsrechnungen.
Stand: 23. Juni 2014