Seitenbereiche
Steuernews für Landwirte Alois Krainer, MSc, MBA, CMC
Inhalt

Handwerkerbonus: Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Der Handwerkerbonus wurde verlängert. Er gilt für alle Handwerksleistungen, die die ab dem 1.6.2016 bis zum 31.12.2017 erbracht werden, bis die maximal Fördersumme von € 40 Mio. erreicht ist.

Wenn Sie den Handwerkerbonus beantragen, erhalten Sie nach Umbauarbeiten, wie z. B. Austausch der Fenster oder Böden, 20 % der Kosten der Handwerksleistung (max. € 600,00) wieder zurück.

Neu: Auch bei Barzahlung!

Der Handwerkerbonus gilt nun grundsätzlich auch, wenn die Handwerksleistung bar gezahlt wird. Ein Nachweis, dass das Entgelt auf das Konto des Leistungsempfängers eingegangen ist, ist nicht mehr unbedingt erforderlich. Als Nachweis ist auch ein Zahlungsbeleg, der der Belegerteilungspflicht entspricht, ausreichend.

Höhe des Handwerkerbonus

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 20 % der förderbaren Kosten pro Förderungswerber und Jahr – jedoch maximal € 3.000,00 (exkl. Umsatzsteuer) Bemessungsgrundlage. Es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich.

Das Ansuchen können nur natürliche Personen für eigene Wohnzwecke stellen. Auch Mieter können die Förderung beantragen, wenn sie anteilige Kosten zu tragen haben.

Geförderte Maßnahmen

Gefördert werden Renovierungen, der Erhalt und die Modernisierung von bestehendem Wohnraum im Inland, z. B. Malerarbeiten oder Elektro- und Wasserinstallationen. Die Arbeiten müssen von Unternehmen erbracht werden, die zur Ausübung von reglementierten Gewerben befugt sind. Eine Förderung gibt es nur für die Arbeitsleistung (inkl. Fahrtkosten), nicht für die Materialkosten. Daher muss die reine Arbeitsleistung auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Keine Förderung

Nicht unter die Förderung fallen z. B. Neubauten und Erweiterung von Wohnraum sowie Modernisierung und Renovierung von Gebäudeteilen, wenn sie nicht dem Wohnen dienen (z. B. auch Bau einer Garage oder eines Pools).

Stand: 29. Juni 2016

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

Sie haben Fragen an Steuerberater Alois Krainer mit Kanzleisitz in Wolfsberg (Kärnten) zu dem Thema? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ganz unverbindlich einen Termin!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.