Bei einem Unternehmenswechsel, wie beispielsweise bei Hofübergaben, Verpachtungen, Fruchtgenussverträgen oder Ähnlichem, kann es zu Rückzahlungen von Vorsteuerbeträgen aus in der Vergangenheit getätigten Investitionen kommen. Wenn dieses Thema für Sie in der nächsten Zeit interessant ist, dann ist eine steuerliche Beratung unerlässlich.
Stand: 22. Dezember 2014